Audiovisuelle Kommunikation AvK II

4-Tage Intensiv-Schulung

Audiovisuelle Kommunikation und Marketing als zeitgemäßes Fundament und Grundlagen der zeitgemäßen Betriebsratsarbeit zu einem Fortschritt der Anwendung

Was heißt dies für uns als Mitglieder oder Vertreter des Betriebsrates?

In dieser viertägigen Schulung wird auf der Grundlage des AvK-Seminars Teil I weiterführendes Know-How hinsichtlich der Erfassung und Verarbeitung audiovisueller Inhalte vermittelt. Es wird ein Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung inkl. Dokumentation und Freigabeverfahren definiert, während auf die Verwertbarkeit produzierter Inhalte in sozialen Medien grundlegend eingegangen wird.

Vom Regisseur zum Produzenten als Verantwortungsträger und Konzeptionierer betriebsverfassungsrechtlicher Kommunikation: in dieser Medienform bestehen zunehmende Anforderungen an eine zeitgemäße Betriebsratsarbeit und deren Mitglieder. Auch in den Formen digitaler Betriebsversammlungen bleiben weiterhin oft nur die Mittel der audiovisuellen Kommunikation, die der Befähigung der einzelnen Mitglieder im Betriebsrat zur Chancengleichheit der Mandatsausübung bedürfen. Im praxisnahen und interaktiven Workshop werden Sie die Produktion audiovisueller Kommunikation als Verantwortungsträger und Produzent kennen und anwenden lernen. Anschließend geht es darum, welche Gestaltungsmöglichkeiten einem Regisseur bei Filmaufnahmen zur Verfügung stehen und wie ein aussagekräftiges Video daraus produziert werden kann. Das alles mit möglichst einfachen und alltäglichen Mitteln – und ohne ein Studium der Medienwissenschaften – auf die Kommunikationsebene im betrieblichen Umfeld und die Erfordernisse und Wünsche der Beschäftigten als Zielgruppe der Betriebsratsarbeit abgestimmt.

Ihr Moderator

Ralf Holten

Ihr Referent

M.Eng. B.Eng. Wi.-Ing. Benjamin Lukas Hill

Inhalt

  • Begrüßung
  • Situation der einzelnen Standort und Betriebe                         
    Aktuelle Betriebsvereinbarungen und rechtliche Prüfung i.S.d. BetrVG und der DSGVO
  • Was ist Bildsprache?
    • Wahrnehmung
    • Filmbildgestaltung
    • Kammeraeinstellung und Einstellungsgrößen
    • Bildproportionen und Hintergrund
    • Kammerabewegung und Kamerafahrten
    • Zoomen und Bildverläufe
    • Perspektive
    • Pixelformate
  • Planungsbestandteile
    • das storyboard / der AvK-Antrag
    • Datenschutz und Privatsphäre
  • Was ist audiovisuell?
    (Der Produzent und seine Rolle, Aufgaben und Pflichten als BR-Mitglied)
    • Beispielanalsyse Videomarketing
    • Vertonung
    • Schnitt
  • Produktion
    Durchlaufen des Gesamtprozesses ab Avk-Antrag
  • Beurteilung von Beispielen
  • Produktion audiovisueller Inhalte
  • Nachbetrachtung

Über Nachbetrachtung findet eine Wissenskontrolle und Lernzielerreichung statt.

Seminar-Termin

08.-11. Juni 20XX (abgelaufen)
weitere Termine für das Jahr 2025 folgen in Kürze

 Seminar-Zeiten

Beginn am ersten Tag: 08:00 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:30 Uhr

Seminar-Ort

BBS-Berufsbildungsstätte, Mercedesstr. 17 I, 71063 Sindelfingen
Geschäftsstelle (Schulungsraum, Aushang beachten!)
****der geplante Bereich in anderen Regionen werden ebenso wie inhouse-Lösungen bei Bedarf erfolgen, nehmen Sie hierzu gerne Rücksprache mit uns.

Seminar-Kosten

€ 2520,- (zzgl. MwSt) , plus Übernachtung

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Es gelten die betriebsüblichen

Fahrtkostenregelungen.

Auskunft und Anmeldung

  • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können hierzu gerne den umseitigen Abschnitt benutzen.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
  • Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Regelungen:

Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an.

Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn stellen wir 20 % der Teilnehmergebühr in Rechnung.

Bei kurzfristiger Absage innerhalb einer Woche sind 50% der Teilnehmergebühr zu zahlen.

Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist die volle Teilnehmergebühr fällig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an uns unter der angegebenen Adresse.

Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten nach § 37.6 BetrVG und § 96 Abs. 4 SGB IX verpflichtet.

Link zum Anmeldebogen. Hier auch Angaben zu den Hotelkosten mit und ohne Übernachtung folgen.