Kurzarbeit und Steuererklärung 2024

Aufgrund der in den verschiedenen Betrieben im Jahr 2024 vorgenommenen Absenkungen von Arbeitszeit und einem eventuellen Bezug von Kurzarbeit mit Aufstockungsbeträgen oder sog. KUG der Agentur für Arbeit entstehen für viele Betroffene Rückfragen zu steuerlichen Auswirkungen. In der Metall- und Elektroinidustrie ist dies schon seit längerer Zeit gelebt Praxis und auch in einer tarifvertraglichen Lösung abgebildet.

In diesem Kompaktvortrag und anschließender Diskussion werden die unterschiedlichen betrieblichen Umsetzungen vorgestellt. Die Abläufe von der Information der Beschäftigten, über eine Bescheinigung im Betrieb bis hin zur späteren individuellen Berücksichtigung in der Steuererklärung für das Jahr 2024 und deren Mitteilungspflichten werden dargestellt. Es können allgemeine häufig aufkommende Fragen und Problemstellungen z.B. Aufstockungsbtetrag etc. erörtert werden.

Eine individuelle Rechtsberatung findet nicht statt.

 Vortrags-Termine

Samstag, den 13. Januar 2024 (bereits abgehalten)
weitere für das Jahr 2025 folgen in Kürze

 Seminar-Zeiten

Beginn 14:30 Uhr
Ende 17:30 Uhr

Seminar-Ort

BBS-Geschäftsstelle, Sindelfingen

Seminar-Kosten

€ 10,- (brutto) , keine Übernachtung

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Auskunft und Anmeldung

  • Aufgrund der ornaisatorischen Vorkehrungen und von uns ergriffenen und einzuhaltenden Maßnahmen wird um vorherige Anmeldung gebeten.
    Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können hierzu gerne den umseitigen Abschnitt benutzen.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
  • Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Regelungen:
    Sofern durch die begrenzte Teilnehmerzahl sich Personen auf einer Warteliste befinden, werden diese nachrückend berücksichtigt.

BBS-Schulungszentrum
Geschäftsstelle Sindelfingen
Mercedesstr. 17 I
71063 Sindelfingen