JAV – Grundlagenseminar 2024 – Wahlen und Mandat

Einladung

zu Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Betriebsräte und JAV-Vertreter gemäß

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Die BBS-Berufsbildungsstätte e.V. veranstaltet für Betriebsratsmitglieder und Jugend- und AuszubildendenVertreter Seminare, die für die Arbeit als Mandatsträger und im Gremium erforderlich sind.

Mit der Schaffung der JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) haben sich die Möglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung im Jugend- und Ausbildungsbereich wesentlich verbessert.

Die Tätigkeit als Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfordert gründliche Kenntnisse der Betriebsverfassung und des Arbeitsrechts, damit die Interessen der betroffenen Jugendlichen und Auszubildenden auch wahrgenommen werden können.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG für alle JAV-Mitglieder erforderlich. Ihr beschließt die Teilnahme eines Mitglieder Eurer JAV am Seminar und unterrichtet den Betriebsrat über die geplante Seminarteilnahme. Danach stimmt der Betriebsrat durch Beschluss der Schulungsteilnahme zu und unterrichtet die Geschäftsleitung.

In Baden-Württemberg und bundesweit bieten wir Ihnen im turnusmäßgen Wahljahr 2024 Seminare verschiedener Art und Themenbereiche an. Sollte trotz dieser Wahlmöglichkeiten kein Wunschtermin dabei sein, setzen Sie sich mit uns, der BBS-Berufsbiildungsstätte in Verbindung. Das Angebot von Inhouse-Seminaren bietet dabei  individuellen Zuschnitt und geringeren Schulungsaufwand bei mehr Teilnehmern pro Betrieb oder Unternehmen.

Alle weiteren Einzelheiten sind unten stehend beschrieben. Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an uns unter der umseitig angegebenen Adresse.

Ihre Moderatoren

Ralf Holten

Ihr Referent

Dipl.-Kfm. Ralf Holten
Jurist und langjähriger Geschäftsführer und Betriebsbetreuer einer Gewerkschaft

Seminarinhalt

1.)   Grundlagen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung

2.)   Errichtung einer JAV

Wahlzeitraum, Wahlverfahren, Amtszeit

3.)   Rechtsstellung der JAV

– Zusammenwirken mit dem Betriebsrat
– Teilnahmerecht an Betriebsratssitzungen
– Stimmrecht im Betriebsrat
– Aussetzen von Beschlüssen

4.)   Die Geschäftsführung der JAV

– Rechte und Pflichten
– Sitzungen der JAV
– Leitung der Sitzung
– Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
– Sprechstunden der JAV
– Kosten und Arbeitsversäumnis

5.)   Teilnahmerecht an gemeinsamen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

6.)   Allgemeine Aufgaben der JAV

– Antrags- und Überwachungsrecht
– Vorlage von Unterlagen durch den Betriebsrat

7.)   Jugend– und Auszubildendenversammlung – Voraussetzungen
– Anzahl, Ort und Zeitpunkt
– Einberufung und Leitung
– Teilnahmerecht
– Zulässige Themen

 Seminar-Termin

05.-07. Dezember 2024
für das Jahr 2025 folgen in Kürze

 Seminar-Zeiten

Beginn am ersten Tag: 9:30 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:30 Uhr

Seminar-Ort

geplant
Hotel Schwarzwald Sonnenhof, Schömberg-Langenbrandt
Salmbacher Str. 35, 75328 Schömberg

Seminar-Kosten

€ 890,- (brutto) , plus Übernachtung

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Es gelten die betriebsüblichen

Fahrtkostenregelungen.

Auskunft und Anmeldung

  • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können hierzu gerne den umseitigen Abschnitt benutzen.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
  • Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Regelungen:

Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an.

Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn stellen wir 20 % der Teilnehmergebühr in Rechnung.

Bei kurzfristiger Absage innerhalb einer Woche sind 50% der Teilnehmergebühr zu zahlen.

Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist die volle Teilnehmergebühr fällig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an uns unter der angegebenen Adresse.

Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten nach § 37.6 BetrVG und § 96 Abs. 4 SGB IX verpflichtet.

Hier auch Angaben zu den Hotelkosten mit und ohne Übernachtung.