Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM, Gesundheitsmanagement

3-Tage Intensiv-Seminar

Aktualisieren Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand, Einfluss auf die Durchführung des BEM nehmen, faire Rahmenbedingungen schaffen.

Das 9. Sozialgesetzbuch sieht in § 84 vor, dass für Arbeitnehmer, die erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wird, um zu klären, ob und in welcher Weise die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Diese an sich gute Einrichtung wird aber nicht immer so umgesetzt, wie dies dem Zweck entspricht. Wenn aber Arbeitnehmer beim BEM unter Druck gesetzt werden, oder wenn das BEM nur als Feigenblatt genutzt wird, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist das das Gegenteil dessen, was mit BEM bezweckt wird.

Ziel des Seminars ist die Voraussetzungen zu schaffen, als Arbeitnehmervertretung Einfluss auf die Durchführung des BEM nehmen zu können, Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsmöglich-keiten zu vermitteln. Dafür sorgen zu können, dass das BEM so stattfinden, dass es den Arbeitnehmern wirklich hilft und diese eine faire Chance erhalten, unter besseren Bedingungen weiter arbeiten zu können.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Grundlagen für den Gesundheitsschutz im BetrVG
  • Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
  • Wichtige Regelungen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
  • Betriebsvereinbarung über betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement
  • Allgemeine Aufgaben der JAV
  • Jugend- und Auszubildendenversammlung

Ihr Referent/in Ihre Referenten

Jean-Louis Wolf
Kommunikationstrainer,

Ralf Holten
Diplom-Kaufmann, Jurist

Inhalt

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung

  • Das SGB IX als Basis
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Rechtliche Grundlagen

Grundlagen für den Gesundheitsschutz im BetrVG

  • Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertretung
  • Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmervertretung
  • Mitbestimmungspflichten bei Regelungen und Maßnahmen

Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

  • Definition und Ziele des BEM/BGM
  • Beteiligte Stellen
  • Auswirkungen der Nichteinführung auf den Kündigungsschutz

Wichtige Regelungen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

  • Interventionsmöglichkeiten
  • Freiwilligkeit
  • Verfahren und Verfahrensbeteiligte
  • Allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz –betriebliche Prävention
  • Gefährdungs- und Arbeitsplatzanalyse
  • Behinderten- und krankengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
  • Beteiligung externer Stellen
  • Unterstützung durch externe Träger der Rehabilitation

Betriebsvereinbarung über betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement

  • Muster-Betriebsvereinbarung
  • Erfolgskontrolle
  • Weiterentwicklungen über BEM hinaus

 Seminar-Termin

weiteres für das Jahr 2025 folgen in Kürze
(siehe auch unsere Einführungsveranstaltung als Tagesschulung zu BEM)

Seminar-Zeiten

Beginn am ersten Tag: 9:30 Uhr
Ende am letzten Tag: 16:00 Uhr

Seminar-Ort

Raum Ulm, Hotel wird rechtzeitig bekanntgegeben

Seminar-Kosten

€ 970,- (brutto) bei 1 Teilnehmer, plus Übernachtung

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind vom Teilnehmer direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Es gelten die betriebsüblichen

Fahrtkostenregelungen.

Auskunft und Anmeldung

  • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können hierzu gerne den umseitigen Abschnitt benutzen.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
  • Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Regelungen:

Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an.

Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn stellen wir 20 % der Teilnehmergebühr in Rechnung.

Bei kurzfristiger Absage innerhalb einer Woche sind 50% der Teilnehmergebühr zu zahlen.

Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist die volle Teilnehmergebühr fällig.

Der Arbeitgeber ist zur Übernahme der Kosten nach dem BetrVG verpflichtet.